Qualität & Transparenz

Wie wir unsere Hilfsangebote
aktuell halten

Einmal im Monat gleichen wir jedes Angebot auf dieser Seite mit der Internetseite des jeweiligen Trägers ab – unterstützt von einer KI, die auf einem Rechner bei uns vor Ort läuft, nicht in einer Cloud. Findet sie nichts, rät sie nicht, sondern fragt uns. Hier steht, wie das genau funktioniert und wo die Grenzen liegen.

Warum wir prüfen

Eine falsche Adresse ist schlimmer als gar keine

Wer wohnungslos ist, hat oft keinen aufgeladenen Akku, kein Datenvolumen und keine zweite Chance an diesem Tag. Wenn jemand mit unserer Adresse quer durch die Stadt läuft und dann vor einer verschlossenen Tür steht, haben wir nicht nur nicht geholfen – wir haben Schaden angerichtet.

Angebote der Wohnungslosenhilfe verändern sich häufiger, als man denkt. Einrichtungen ziehen um, Öffnungszeiten werden gekürzt, Durchwahlen ändern sich, Projekte laufen aus. Ein Wegweiser, der einmal geschrieben und dann liegengelassen wird, ist nach zwei Jahren nicht zu gebrauchen.

Deshalb prüfen wir monatlich: Stimmen Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten noch mit dem überein, was die Einrichtung selbst auf ihrer Internetseite schreibt?

Umfang

Was geprüft wird

Unser Wegweiser umfasst Hilfsangebote in zwölf Städten. Für jedes einzelne davon prüfen wir bei jedem Lauf:

  • Anschrift – Straße mit Hausnummer und Postleitzahl
  • Telefonnummer – einschließlich Durchwahl
  • E-Mail-Adresse, sofern hinterlegt
  • Homepage – existiert die verlinkte Seite überhaupt noch?
  • Hinweise auf Veränderung – Formulierungen wie „wir sind umgezogen“, „neue Anschrift“ oder „vorübergehend geschlossen“

Jedes geprüfte Angebot trägt auf der Stadtseite das Datum seiner letzten Prüfung und die Quelle, aus der die Angaben stammen. Steht dort „KI-Abgleich (gemma3:12b)“, wurde das Angebot bei einem Monatslauf maschinell bestätigt. Steht dort etwas anderes – etwa „Telefonisch nachgefragt“ oder „Vor Ort geprüft“ –, hat ein Mensch die Angaben persönlich überprüft. So können Sie selbst einschätzen, wie eine Information zustande kam.


Der Ablauf

Zwei Stufen – und die KI kommt erst in der zweiten

Wir lassen die KI bewusst nicht alles machen. Der größte Teil der Arbeit läuft völlig ohne sie, weil ein stumpfer Textvergleich für diese Aufgabe schlicht zuverlässiger ist als ein Sprachmodell.

Und noch eine Aufteilung ist uns wichtig: Das Prüfprogramm prüft, ein Mensch entscheidet. Beides ist auch technisch getrennt – das Programm kann unsere Angebotsdaten gar nicht verändern.

1

Seite abrufen

Unser Prüfprogramm ruft die beim Angebot hinterlegte Internetseite ab und wandelt sie in reinen Text um. Dabei halten wir Abstand: Zwischen zwei Aufrufen derselben Seite liegt immer eine Pause, und die robots.txt jeder Seite wird beachtet. Wir gehen dabei sparsam mit den Webseiten der Einrichtungen um: Zwischen zwei Aufrufen derselben Seite liegt immer eine Pause, und die robots.txt wird beachtet.

2

Stufe 1: Abgleich ohne KI

Das Programm sucht im Seitentext nach unseren gespeicherten Angaben. Telefonnummern werden dabei auf die reine Ziffernfolge reduziert, damit 0221/1206091 und 0221 120 60 91 als dieselbe Nummer erkannt werden; bei Straßennamen berücksichtigen wir Schreibvarianten wie „Str.“ und „Straße“. Dieser Schritt kann sich nichts ausdenken – er findet etwas oder eben nicht. Wird alles wiedergefunden, ist das Angebot bestätigt und die KI wird gar nicht erst gefragt.

3

Stufe 2: Lokale KI liest gegen

Nur die Angebote, bei denen Stufe 1 etwas vermisst hat oder bei denen Veränderungshinweise auf der Seite stehen, gehen an unsere lokale KI. Sie liest den Seitentext, vergleicht ihn mit unseren Daten und beschreibt in klaren Worten, was sich geändert haben könnte.

4

Wenn nichts zu finden ist: Die KI fragt nach

Viele Träger führen mehrere Häuser. Auf der Startseite steht dann nichts über die einzelne Notunterkunft – die Angaben stecken auf einer Unterseite oder im Impressum. Statt daraus einen Fehlalarm zu machen oder zu raten, sagt die KI in diesem Fall ausdrücklich: „Dafür brauche ich eine weitere Seite“ – und beschreibt, wonach zu suchen ist. Wir tragen den passenden Link nach. Ab dem nächsten Monatslauf wird diese Seite automatisch mitgeprüft, und die Frage kommt nicht wieder.

5

Das Programm liefert ab – und ist fertig

Am Ende entstehen zwei Dateien: ein Bericht zum Lesen, sortiert nach Dringlichkeit, und eine Ergebnisdatei für unser Redaktionswerkzeug. Das Prüfprogramm selbst trifft keine einzige Entscheidung und stellt keine Rückfrage – es läuft durch, auch nachts. Damit lässt sich die Prüfung vollständig automatisch anstoßen.

6

Ein Mensch entscheidet – im Redaktionswerkzeug

Die Ergebnisdatei wird in den Editor geladen, mit dem wir die Angebote pflegen. Dort hängt jeder Befund neben seinem Angebot: der Vorschlag mit alter und neuer Angabe, die wörtliche Belegstelle und die geprüften Seiten zum Selbst-Nachsehen. Erst ein Klick übernimmt einen Wert. Was dabei entschieden wird – ein nachgetragener Link, ein Hinweis, ein „passt doch“ – wird beim Angebot gespeichert und geht beim nächsten Monatslauf automatisch wieder an die KI.


Neue Angebote

Wie ein Angebot überhaupt hereinkommt

Bisher ging es darum, wie wir bestehende Einträge aktuell halten. Aber auch beim Anlegen eines neuen Angebots hilft dieselbe lokale KI – nach denselben Regeln.

Wir geben die Internetseite einer Einrichtung ein. Das Programm holt die Startseite und sucht darin gezielt nach den Unterseiten, auf denen Kontaktangaben erfahrungsgemäß stehen: Kontakt, Impressum, Anfahrt. Das ist nötig, weil die Startseite eines Trägers die Adresse einer einzelnen Einrichtung fast nie nennt. Die KI liest diese Seiten und trägt zusammen, was ein Eintrag braucht – Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und eine kurze Beschreibung.

🛡️

Beim Erfassen gilt das Sicherheitsnetz doppelt

hier entstehen neue Daten – nicht nur ein Abgleich

Beim Prüfen geht es um die Frage, ob eine Angabe noch stimmt. Beim Erfassen entstehen dagegen neue Daten – eine erfundene Telefonnummer würde ungeprüft in den Wegweiser wandern. Deshalb wird jede Angabe, die die KI zurückmeldet, anschließend rechnerisch im Seitentext nachgeschlagen:

  • Die Ziffernfolge einer Telefonnummer muss im Text vorkommen – sonst wird sie verworfen
  • Straße und Hausnummer einer Adresse müssen im Text stehen – sonst wird sie verworfen
  • Eine E-Mail-Adresse muss wörtlich auftauchen – sonst wird sie verworfen
  • Kategorie und Leistungen darf die KI nur aus unseren vorhandenen Listen wählen, keine eigenen Begriffe erfinden

Was verworfen wurde, steht anschließend als Hinweis auf dem Bildschirm. Jedes Feld lässt sich von Hand nachtragen oder korrigieren, bevor das Angebot übernommen wird.

Ein so erfasstes Angebot gilt ausdrücklich nicht als geprüft. Es bekommt kein Prüfdatum, und auf der Stadtseite steht entsprechend keine Prüfangabe. Die beim Erfassen gefundenen Unterseiten werden beim Angebot hinterlegt – damit nimmt der nächste Monatslauf es automatisch auf und bestätigt die Angaben nach dem regulären Verfahren. Erfassung und Prüfung greifen so ineinander, statt zwei getrennte Wahrheiten zu erzeugen.

Alle Abbildungen zeigen Beispieldaten

So sieht die monatliche Prüfung tatsächlich aus

Damit nachvollziehbar bleibt, was hinter „von einer KI geprüft“ steckt, zeigen wir hier die Stationen eines Monatslaufs – vom Prüfprogramm über Bericht und Ergebnisdatei bis zu der Stelle, an der ein Mensch entscheidet.

Alle Abbildungen zeigen Beispieldaten
Warum KI?

Warum wir überhaupt mit KI arbeiten

Der Obdachlosenwegweiser ist ein ehrenamtliches Projekt. Wir machen die Arbeit in unserer Freizeit und können deshalb nicht jeden Monat hunderte Internetseiten vollständig von Hand durchsuchen. Gleichzeitig wollen wir uns nicht damit abfinden, dass Informationen veralten, nur weil für eine regelmäßige Kontrolle die Zeit fehlt.

Genau an dieser Stelle kann eine lokale KI sinnvoll helfen: Sie übernimmt einen Teil der wiederkehrenden Lesearbeit und macht uns auf Stellen aufmerksam, die ein Mensch genauer ansehen sollte. Sie ersetzt dabei weder unsere Recherche noch unsere Entscheidung.

Die Grundidee ist einfach: Die Maschine übernimmt Fleißarbeit, der Mensch behält die Verantwortung. Die KI darf einen Befund liefern, aber sie darf daraus nicht selbstständig eine Änderung im Wegweiser machen.

Warum eine lokale KI?

Wir haben uns bewusst für eine KI entschieden, die auf unserem eigenen Rechner läuft. Die zu prüfenden Seiten werden zwar aus dem Internet abgerufen, die eigentliche Auswertung durch das Sprachmodell findet anschließend lokal statt. Dadurch müssen die Inhalte der Trägerseiten nicht an einen externen KI-Dienst übertragen werden.

Die Programme dahinter sind selbst entwickelt

Für den Wegweiser haben wir eigene Programme entwickelt: den Wegweiser Prüfer für die regelmäßige Aktualitätsprüfung und den Wegweiser Erfasser für das Anlegen neuer Angebote. Bei der Entwicklung dieser Programme haben wir uns ebenfalls von KI unterstützen lassen. Die fertigen Programme laufen anschließend bei uns vor Ort und arbeiten nach den Regeln, die wir für den Wegweiser festgelegt haben.

Wichtig ist die Trennung: Bei der Entwicklung dieser Programme hat uns das Anthropic-Sprachmodell Opus 5 unterstützt. Das betraf die Programme selbst, nicht die laufende Prüfung der Hilfsangebote – die erfolgt ausschließlich mit dem weiter unten beschriebenen lokalen Modell gemma3:12b. Die Entscheidung über Änderungen bleibt in jedem Fall bei einem Menschen.


Welche KI?

gemma3:12b – auf einem Rechner bei uns vor Ort

Wir nutzen gemma3:12b, ein offen verfügbares Sprachmodell, das wir über Ollama betreiben. Es läuft nicht auf einem Server im Rechenzentrum, sondern auf einem Arbeitsrechner bei uns – dort, wo auch die Redaktionsarbeit am Wegweiser stattfindet.

Das ist die entscheidende Eigenschaft: Es wird kein Dienst eines KI-Anbieters verwendet. Keine Anfrage geht an OpenAI, Google, Anthropic oder einen anderen Anbieter. Das Modell liegt als Datei auf diesem Rechner, und die gesamte Verarbeitung findet dort statt. Das Internet brauchen wir nur, um die Seiten der Träger abzurufen – die KI selbst arbeitet offline.

🧠

gemma3:12b

Offenes Sprachmodell, 12 Milliarden Parameter

📦

Ollama

Laufzeitumgebung für lokale Modelle

🖥️

Rechner vor Ort

Kein Rechenzentrum, keine Cloud

🐍

Prüfprogramm in Python

Selbst entwickelt, Stufe 1 und Berichtserstellung

Was dieses Sprachmodell genau ist, wie es aufgebaut ist und welchen Ausschnitt seiner Fähigkeiten wir überhaupt nutzen, haben wir ausführlich beschrieben: gemma3:12b – das Sprachmodell hinter unserer Prüfung


Die Spielregeln

Was die KI darf – und was ausdrücklich nicht

Sprachmodelle neigen dazu, plausibel klingende Antworten zu erfinden, wenn sie etwas nicht wissen. Bei einer Telefonnummer in einem Wegweiser für wohnungslose Menschen wäre das ein ernstes Problem. Wir haben das Verfahren deshalb so gebaut, dass Erfundenes möglichst gar nicht erst entstehen kann.

🛡️

Die fünf Grundregeln unseres Prüfverfahrens

technisch erzwungen · nicht nur als Bitte formuliert
  • Belegpflicht. Zu jedem Befund muss die KI die Stelle wörtlich aus dem Seitentext zitieren. Ohne Zitat lautet die Antwort „unklar“.
  • Kein Vorwissen. Die KI darf ausschließlich den ihr vorgelegten Seitentext auswerten – nicht das, was sie über eine Einrichtung zu wissen glaubt.
  • Kein Raten. Steht etwas nicht im Text, ist die zulässige Antwort „unklar“. Sprachmodelle haben eine Einstellung dafür, wie frei sie formulieren dürfen – sie heißt temperature und hat nichts mit Wärme zu tun. Bei uns steht sie auf 0: Das Modell wählt immer die naheliegendste Antwort statt einer originellen, und es muss einem festen Antwortformular folgen.
  • Nachfragen statt raten. Wenn die vorliegenden Seiten die Angaben schlicht nicht enthalten, ist das kein Fehler des Eintrags. Die KI muss dann ausdrücklich sagen, dass sie eine weitere Seite braucht – und wonach ein Mensch suchen soll.
  • Kein Schreibzugriff. Das Prüfprogramm kann unsere Angebotsdaten technisch nicht verändern. Es erzeugt ausschließlich einen Bericht.

Der letzte Punkt ist technisch getrennt und nicht nur eine Absichtserklärung: Das Prüfprogramm hat keinen Zugang zu den Angebotsdaten. Es liest sie und legt sein Ergebnis daneben. Jede Änderung an einer Adresse, einer Telefonnummer oder einem Prüfdatum geschieht durch einen Klick eines Menschen im Redaktionswerkzeug.

Am Ende bewertet das Programm jedes Angebot mit einer von sechs Einstufungen. Sie steuern, was ein Mensch danach tut:

Einstufung Bedeutung Was danach passiert
Bitte zuerst ansehen Umzug oder Schließung erkannt, oder die Seite ist nicht mehr erreichbar Wird sofort von Hand nachrecherchiert und im Zweifel entfernt
Seite gesucht Auf den hinterlegten Seiten steht nichts zu diesem Angebot – die KI bittet um einen weiteren Link Wir tragen die passende Seite beim Angebot nach; sie wird ab dann dauerhaft mitgeprüft
Rückfrage der KI Die KI ist unsicher und stellt eine konkrete Frage Wird von Hand beantwortet; die Antwort wird beim Angebot hinterlegt
Nachsehen empfohlen Einzelne Angaben wurden auf der Seite nicht wiedergefunden Wird im Lauf des Monats nachgesehen
Ohne Internetseite Die Einrichtung betreibt keine eigene Seite – einmal vermerkt, wird nicht wieder danach gefragt Wird von Hand über andere Quellen geprüft
Bestätigt Alle hinterlegten Angaben stehen so auch auf den geprüften Seiten Wir setzen das Prüfdatum; als Quelle steht dann „KI-Abgleich (gemma3:12b)“

Erfahrungsspeicher

Das Verfahren wird mit jedem Monat besser

Ein Wegweiser, der jeden Monat dieselben zwanzig Fehlalarme meldet, wird nach dem dritten Mal nicht mehr gelesen. Deshalb merkt sich das Verfahren, was wir ihm einmal gesagt haben.

Dieses Wissen liegt direkt beim jeweiligen Angebot. Zu jedem Eintrag gibt es in unserem Redaktionswerkzeug ein paar Felder, die auf der Stadtseite nicht erscheinen und ausschließlich das Prüfprogramm etwas angehen:

  • Weitere Seiten – wo die Angaben zu diesem Angebot wirklich stehen, etwa eine Unterseite oder das Impressum. Sie werden ab dem nächsten Lauf automatisch mitgeprüft
  • Hinweis für die KI – etwa: „Die Adresse steht nur im Impressum, nicht auf der Angebotsseite“
  • Keine Internetseite – einmal vermerkt, wird nicht wieder danach gefragt
  • Bestätigte Fehlalarme – wenn eine gemeldete Abweichung in Wahrheit in Ordnung war, weiß die KI das beim nächsten Mal und ist zurückhaltender

Dass diese Notizen beim Angebot selbst liegen und nicht in einer Datei daneben, hat einen praktischen Grund: Sie wandern mit jeder Datensicherung mit, sind für uns jederzeit einsehbar und können nicht auseinanderlaufen. Es gibt nur eine Quelle der Wahrheit.

Wichtig zur Einordnung: Das ist kein Nachtrainieren der KI. Das Modell selbst bleibt unverändert. Wir hinterlegen lediglich Erfahrungswerte und geben sie jeder neuen Anfrage als Kontext mit – so, wie man einem neuen Kollegen sagt, worauf er achten soll.

Für alle, die es genau wissen wollen

Die vollständige technische Beschreibung

Was auf dieser Seite steht, ist die verständliche Fassung. Wer wissen möchte, wie unsere Programme tatsächlich arbeiten – bis hin zu den einzelnen Prüfschritten, den verwendeten Schwellenwerten und den Stellen, an denen wir das Sprachmodell bewusst überstimmen –, findet das in drei ausführlichen Dokumenten.

Wir veröffentlichen sie, weil „von einer KI geprüft“ eine Behauptung bleibt, solange niemand nachlesen kann, was dahintersteckt. Alle drei Beschreibungen nennen auch die Grenzen der Verfahren und die Fälle, in denen sie nicht zuverlässig arbeiten.


Datenschutz

Es geht um Einrichtungen, nicht um Menschen

Das ist ein wichtiger Unterschied zu unserem Verwaltungssystem: Bei der Aktualitätsprüfung werden Angaben von Organisationen verarbeitet – Anschriften von Beratungsstellen, Telefonnummern von Notunterkünften, Öffnungszeiten von Tagestreffs. Also genau die Angaben, die die Einrichtungen selbst öffentlich auf ihre Internetseiten stellen.

  • Es werden keine Daten von Besucherinnen und Besuchern dieser Seite verarbeitet
  • Es werden keine Daten von Hilfesuchenden verarbeitet
  • Es wird nichts über Personen zusammengetragen – wir suchen Adressen und Telefonnummern von Einrichtungen, nicht Angaben über Menschen
  • Es wird kein KI-Dienst eines Anbieters genutzt – die KI läuft ausschließlich auf einem Rechner bei uns vor Ort
  • Es werden keine Kartendienste abgefragt – wir schicken keine Suchanfragen an Google Maps oder ähnliche Dienste
  • Beim Abruf einer Trägerseite geben wir uns zu erkennen, statt uns als gewöhnlicher Browser auszugeben
  • Gespeichert wird nur, ob sich eine Seite seit dem Vormonat verändert hat – nicht die Seite selbst
  • Prüfberichte und Ergebnisdateien werden nach zwölf Monaten gelöscht
  • Die Notizen für die KI enthalten ausschließlich Arbeitshinweise zur Recherche („Adresse steht nur im Impressum“) – keine Angaben über Personen

Eine Ausnahme, die wir nicht verschweigen wollen

Bei manchen Trägern stehen Adresse und Telefonnummer nur im Impressum. Diese Seiten prüfen wir deshalb mit – und in einem Impressum stehen fast immer auch Namen von Personen: der Vorstand, die vertretungsberechtigte Person, gelegentlich eine persönliche E-Mail-Adresse. Sobald unser Programm eine solche Seite liest, verarbeitet es damit personenbezogene Daten. Die Aussage „hier entstehen überhaupt keine personenbezogenen Daten“ wäre also zu einfach.

Wie wir damit umgehen: Wir werten diese Namen nicht aus, speichern sie nicht gesondert und führen sie mit nichts zusammen. Die KI ist ausdrücklich angewiesen, für ihre Belegstellen Zeilen mit Adresse oder Telefonnummer zu zitieren und keine Personennamen. Rechtlich stützen wir uns auf unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Wir halten ein Verzeichnis für wohnungslose Menschen aktuell, die Angaben wurden von den Betroffenen selbst beruflich veröffentlicht, und der Eingriff bleibt denkbar gering. Wer dennoch nicht möchte, dass wir seine Seite abrufen, kann uns schreiben oder es in der robots.txt hinterlegen – daran halten wir uns.

Wie lange wir Prüfergebnisse aufbewahren

Jeder Monatslauf erzeugt zwei Dateien: den Bericht und die Ergebnisdatei. Beide bleiben auf unserem Rechner und werden nach zwölf Monaten gelöscht. Sie dienen ausschließlich dazu, nachvollziehen zu können, warum eine Angabe geändert wurde. Die Seiteninhalte der Träger speichern wir nicht – nur einen Prüfwert, an dem sich erkennen lässt, ob sich eine Seite seit dem Vormonat verändert hat.

Noch zur Kennung: Jede Anfrage unseres Prüfprogramms trägt eine Kennung, die im Zugriffsprotokoll des angefragten Servers landet. Sie lautet ObdachlosenwegweiserPruefer und enthält zusätzlich die Adresse dieser Seite. Wer die Zugriffe seines Servers durchsieht, kann also nachlesen, wer da abgerufen hat und warum – statt einen anonymen Zugriff zu sehen, der aussieht wie ein gewöhnlicher Browser.

Zur Abgrenzung: Unser Verwaltungssystem, mit dem wir Anfragen bearbeiten, läuft auf einem eigenen Server. Die Aktualitätsprüfung hat damit nichts zu tun – sie findet auf einem Arbeitsrechner statt und verarbeitet keine personenbezogenen Daten. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie uns schreiben, steht auf der verlinkten Seite und in der Datenschutzerklärung.


Grenzen

Was dieses Verfahren nicht leisten kann

Wir halten es für richtig, auch die Schwächen zu benennen. Eine monatliche automatische Prüfung ersetzt keine Recherche – sie sagt uns nur, wo wir hinschauen sollen.

⚠️

Ehrliche Einschränkungen

Stand des Verfahrens – wir arbeiten daran
  • Nicht jedes Angebot hat eine eigene Seite. Etwa jedes fünfte Angebot bei uns hat gar keinen Link, weil die Einrichtung keine Internetseite betreibt. Für diese Angebote gibt es nichts zum Abgleichen – wir prüfen sie von Hand über andere Quellen, etwa die Übersichten der Städte oder Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern.
  • Startseiten sagen wenig. Wenn ein Link nur auf die Startseite eines großen Trägers zeigt, steht die Adresse der einzelnen Notunterkunft dort nicht. Genau dafür gibt es die Rückfrage: Die KI meldet solche Fälle als „Seite gesucht“, wir tragen den passenden Link nach, und ab dem nächsten Lauf ist das Angebot prüfbar. Das ist Arbeit, die einmal anfällt statt jeden Monat.
  • Kartendienste helfen hier nicht. Wir haben geprüft, ob sich fehlende Angaben aus Google Maps oder OpenStreetMap ergänzen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd: Einträge zur Wohnungslosenhilfe werden dort oft von Dritten gepflegt und sind teils jahrealt. Eine veraltete Angabe, die als Bestätigung durchgeht, wäre schlimmer als eine offene Frage. Deshalb fragen wir lieber nach.
  • Öffnungszeiten prüfen wir bewusst nicht maschinell. „Mo–Fr 8–16 Uhr, in den Wintermonaten auch sonntags“ lässt sich nicht zuverlässig mit einem gespeicherten Wert vergleichen – der Vergleich hätte mehr Fehlalarme als Nutzen gebracht. Die Prüfung beschränkt sich deshalb auf Anschrift, Telefonnummer, Homepage und E-Mail. Öffnungszeiten pflegen wir von Hand.
  • Manche Seiten sind für Programme unlesbar. Wenn Inhalte erst im Browser nachgeladen werden, sieht unser Prüfprogramm eine praktisch leere Seite.
  • Die KI kann sich irren. Deshalb entscheidet sie nichts. Jeder Befund ist ein Hinweis für einen Menschen, keine Änderung.
  • Eine Seite kann selbst veraltet sein. Wenn die Einrichtung ihre eigene Internetseite nicht pflegt, bestätigt unsere Prüfung eine falsche Angabe. Dagegen hilft nur ein Hinweis von jemandem, der vor Ort war.
  • Der erste Durchgang macht Arbeit. Beim ersten Lauf meldet das Verfahren viele Angebote, deren Link nur auf eine Startseite zeigt. Diese Lücken müssen wir einmal von Hand schließen. Der Aufwand fällt dafür nur einmal an – ab dann prüft sich das Angebot jeden Monat von selbst.

Aus all diesen Gründen bleiben Hinweise von Menschen die wichtigste Ergänzung – von Besucherinnen und Besuchern dieser Seite ebenso wie von den Einrichtungen selbst. Die monatliche Prüfung sagt uns, wo wir genauer hinsehen müssen; sie ersetzt den Blick eines Menschen nicht.


Fehler gefunden?

Sagen Sie uns Bescheid – wir korrigieren umgehend

Trotz aller Technik ist der Hinweis eines Menschen, der vor Ort war, die verlässlichste Quelle, die wir haben. Wenn Sie feststellen, dass eine Adresse nicht mehr stimmt, eine Nummer tot ist oder eine Einrichtung geschlossen hat, schreiben Sie uns bitte.

Das gilt genauso für Einrichtungen selbst: Wenn Sie in diesem Wegweiser stehen und sich bei Ihnen etwas geändert hat – oder wenn Sie hier nicht stehen und aufgenommen werden möchten – melden Sie sich gern direkt bei uns.

Korrekturen und Hinweise an info@obdachlosenwegweiser.org – wir bearbeiten sie unabhängig vom Monatsrhythmus, in der Regel innerhalb weniger Tage.

In neuem Tab ↗